Leistung:
Tages und Nachtpflege nach § 41 SGB XI
Pflegegrad 1 | Kein Anspruch, jedoch kann der Entlastungsbetrag von 125€ hierfür eingesetzt werden | |
Pflegegrad 2 | 689€ | |
Pflegegrad 3 | 1.298€ | |
Pflegegrad 4 | 1.612€ | |
Pflegegrad 5 | 1.995€ |
Bemerkung:
Diese Leistungen können neben Pflegegeld und/oder Pflegesachleistungen in vollem Umfang in Anspruch genommen werden.
Achtung: Pflegebedürftige, die in einer ambulant betreuten Wohngruppe leben, haben nur Anspruch
darauf, wenn nachgewiesen ist, dass die Pflege in der amulant betreuten Wohngruppe ohne teilstationäre Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann.