Dies ist das neue Begutachtungsverfahren, in dessen Rahmen der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) die Pflegebedürftigkeit feststellt und die Einstufung in Pflegegrade vornimmt.
Hierfür werden sechs Aktivitätsbereiche (Module) eines Menschen in den Fokus genommen. Bei dieser Überprüfung geht es einerseits darum festzustellen, wie selbstständig die Person die Aktivitäten ausführen kann. Zugleich soll erkannt werden, wo die Selbstständigkeit oder die Fähigkeiten beeinträchtigt sind und daher Hilfe vonnöten ist. Für jedes Modul werden dabei Punkte vergeben.