Leistung:
Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI
Pflegegrad 1 | Kein Anspruch jedoch kann der Entlastungsbetrag von 125€ hierfür eingesetzt werden | |
Pflegegrad 2 | 689€ | |
Pflegegrad 3 | 1.298€ | |
Pflegegrad 4 | 1.612€ | |
Pflegegrad 5 | 1.995€ |
Bemerkung:
Bis zu maximal 40% des Sachleistungsbetrags können für anerkannte Unterstützungsleistungen im Alltag eingesetzt werden.
Vorrangig sind die Rechnungen des Pflegedienstes zu begleichen.
Bleibt ein Restbetrag vorhanden, kann dieser bis zum Höchstsatz auf die genannten Leistungen umgewidmet werden.