Leistung:

Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI

Pflegegrad 1 Kein Anspruch, jedoch kann der Entlastungsbetrag von 125€ hierfür eingesetzt werden  
Pflegegrad 2 1.612€  
Pflegegrad 3 1.612€  
Pflegegrad 4 1.612€  
Pflegegrad 5 1.612€  

 
Bemerkung:

Zusätzlich darf ein nicht verbrauchter Leistungsbetrag für Verhinderungspflege auch für Leistungen der Kurzzeitpflege genutzt werden. Hierdurch lässt dich der Leistungsanspruch auf 3224€ verdoppeln. Das Pflegegeld wird während der gesamten Kurzzeitpflege von maximal 8 Wochen hälftig weitergezahlt.

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© Pflegedienst Sabine Quell