Umstellung der Drei Pflegestufen auf die Fünf Pflegegrade

Zum 1.Januar 2017 wurden alle Pflegebedürftigen, die bereits in eine Pflegestufe nach dem alten System eingestuft waren, in den jeweils höheren Pflegegrad überführt. Diejenigen, bei denen eine eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt worden war, werden sogar in den übernächsten Pflegegrad überführt (siehe Tabelle).

 

Hierfür ist werder eine erneute Antragstellung noch eine wiederholte Begutachtung notwendig. Keine der Pflegestufen wird dem Pflegegrad 1 zugeordnet. In den Pflegegrad 1 wird eine völlig neue Personengruppe eingestuft werden, die bisher noch keine Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen durfte. Nach dem alten Pflegebedürftigkeitsbegriff galt diese Personengruppe nicht als Pflegebedürftig.

 

Personen, die bereits eine Pflegestufe haben, werden wie folgt in die Pflegegrade überführt:

 

Bis 31.12.2016 Plegestufe 0 meAK* 1 1 meAK* 2 2 meAK* 3 3 meAK*
3 Härtefall
Ab 01.01.2017 Pflegegrad   2   3   4   5

 

(Tabelle)

Druckversion | Sitemap
© Pflegedienst Sabine Quell