Bestandsschutz

Die Bundesregierung hat festgelegt, dass keiner der bisherigen Leistungsbezieher schlechter gestellt werden soll. Deshalb enthält das Pflegestärkungsgesetz einen Leistungs- und Bestandsschutz, welcher regelt, dass alle Pflegebedürftigen, die vor dem 1. Januar 2017 Leistungen bezogen haben, ab diesem datum mindestens die selben Leistungen erhalten.

 

Durch die Umwandlung der Pflegestufen auf die Pflegegrade ist dies gewährleistet, denn alle Pflegebedürftigen erhalten höhere Leistungen (Beispiel: Pflegestufe 1 wird zu Pflegegrad 2 und erhält 316€ Pflegegeld statt zuvor 244€).

 

AUSNAHMEN:

 

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen

 

Nach altem Recht gab es hier monatlich 104€ bzw. 208€ als erhöhten Betrag. Nach neuem Recht stehen jedem Pflegebedürftigen monatlich einheitlich 125€ zu.

 

Diejenigen, die zuvor den erhöhten Betrag erhalten haben, wären demnach schlechter gestellt.

Der Bestandsschutz regelt in diesem Fall, dass die Differenz in Höhe von 83€ zusätzlich gezahlt wird. Vorraussetzung ist, dass jene Leistungen, die eine pflegebedürftige Person durch die Umstellung auf die Pflegegrade bezieht, nicht bereits höher als 83€ ausfallen.

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© Pflegedienst Sabine Quell