Änderungen bei den Pflegesachleistungen

Die Sachleistugen (häusliche Pflegehilfe) eines Pflegedienstes werden zukünftig in die folgenden drei Bereiche unterteilt:

 

- körperbezogene Pflegemaßnahmen

- pflegerische Betreuungsmaßnahme

- Hilfen bei der Haushaltsführung

 

(Bisher: Häusliche Betreuung § 124 SGB XI und Grundpflege sowie Hauswirtschaft § 36 SGB XI)

 

Neben den angepassten Begrifflichkeiten der Sachleistungen ist auch ihre Anspruchsberechtigung neu geregelt.

 

Mussten früher die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung sichergestellt sein, bevor Betreuungsleistungen in Anspruch genommen werden durften, so kann zukünftig frei aus diesen Leistungsangeboten gewählt werden.

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© Pflegedienst Sabine Quell