Leistung:

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Pflegegrad 1 Kein Anspruch  
Pflegegrad 2 1.612€  
Pflegegrad 3 1.612€  
Pflegegrad 4 1.612€  
Pflegegrad 5 1.612€  

 
Bemerkung:

Zusätzlich können bis zu 50% des nicht verbrauchten Leistungsbetrags für Kurzzeitpflege (das sind bis zu 80€) für Verhinderungspflege ausgegeben werden. Das Pflegegeld wird während der gesamten Verhinderungspflege von maximal 6 Wochen hälftig weitergezahlt.

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© Pflegedienst Sabine Quell