Leistung:
Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes nach § 40 SGB XI
Pflegegrad 1 | 4.000€ | |
Pflegegrad 2 | 4.000€ | |
Pflegegrad 3 | 4.000€ | |
Pflegegrad 4 | 4.000€ | |
Pflegegrad 5 | 4.000€ |
Bemerkung:
Der Zuschuss wird je Maßnahme gewährt. Ändert sich die Pflegesituation z.B. durch eine Verschlechterung des Gesundheitszustands der pflegebedürftigen Person und werden weitere Maßnahmen notwendig, so gilt dies als eine neue Maßnahme.