Im Zentrum des Pflegestärkungsgesetzes steht der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff. Dieser soll erstmals allen Pflegebedürftigen gleichberechtigten Zugang zu Pflegeleistungen ermöglichen, ungeachtet dessen, ob sie aufgrund körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung pflege- oder unterstützungsbedrüftig sind. Wurde doch am bisherigen System bemängelt, dass Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung wie z.B. einer Demenz, zu wenig berüchsichtigt wurden.
Dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff zufolge sind Personen pflegebedürftig, die Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeitsstörungen aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen.