Leistung:
Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI
| Pflegegrad 1 | Kein Anspruch, jedoch kann der Entlastungsbetrag von 125€ hierfür eingesetzt werden | |
| Pflegegrad 2 | 1.612€ | |
| Pflegegrad 3 | 1.612€ | |
| Pflegegrad 4 | 1.612€ | |
| Pflegegrad 5 | 1.612€ |
Bemerkung:
Zusätzlich darf ein nicht verbrauchter Leistungsbetrag für Verhinderungspflege auch für Leistungen der Kurzzeitpflege genutzt werden. Hierdurch lässt dich der Leistungsanspruch auf 3224€ verdoppeln. Das Pflegegeld wird während der gesamten Kurzzeitpflege von maximal 8 Wochen hälftig weitergezahlt.